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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 4 KR 24/14   

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https://dejure.org/2017,97428
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 4 KR 24/14 (https://dejure.org/2017,97428)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.03.2017 - L 4 KR 24/14 (https://dejure.org/2017,97428)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 (https://dejure.org/2017,97428)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 4 KR 24/14
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in Einzelfällen das Grundbedürfnis von Versicherten auf Mobilität auch für einen darüber hinausgehenden Radius anerkannt hat, handelt es sich um Einzelfälle, bei denen ein zusätzliches qualitatives Moment - etwa der Schulbesuch eines Schulpflichtigen - verlangt worden ist (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2010, Az.: B 3 KR 5/10 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 33 Nr. 32).

    Denn das Therapie-Tandem-Fahren als spezielle Art der Fortbewegung mit den damit verbundenen Effekten hinsichtlich Geschwindigkeit und sportlicher Betätigung ist vom BSG nicht als Grundbedürfnis des täglichen Lebens anerkannt worden (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2010, a. a. O.).

    Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 7. Oktober 2010, a. a. O.), dass die Benutzung des Therapie-Tandems als "spezifischer Einsatz im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung" anzusehen ist.

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 39/08 B

    Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 4 KR 24/14
    Damit ist jedoch der erforderliche Basisausgleich ausreichend gewährleistet (vgl. Urteil des BSG vom 29. Januar 2009, Az: B 3 KR 39/08 B, abgedruckt in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 4 KR 475/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2018 - L 4 KR 325/17
    Als ein solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2019 - L 4 KR 91/18
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2018 - L 4 KR 675/16
    Als ein solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 4 KR 56/18
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 4 KR 309/15
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. BSG Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 13/09 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 31), wozu in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten gehört, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
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